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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22 (https://dejure.org/2023,33340)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2023 - L 8 R 788/22 (https://dejure.org/2023,33340)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2023 - L 8 R 788/22 (https://dejure.org/2023,33340)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Arbeitsplätze, auf denen ungelernte körperlich leichte Tätigkeiten zu erbringen sind, sind auch heute nicht generell "unüblich" (vgl. ausführlich BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 26 f.; Senatsbeschl. v.24.05.2023 - L 8 R 446/22 - juris Rn. 31).

    Eine eingehende Auseinandersetzung mit der Art der (qualitativen) Leistungseinschränkungen ist in den Fällen eines noch ausreichenden positiven (Rest-)Leistungsvermögens in typischen Arbeitsfeldern wie z.B. dem Bedienen von Maschinen, dem Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken oder Zusammensetzen von Teilen nicht erforderlich (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32 m.w.N.; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 31, 36).

    Dass die Klägerin entsprechende Tätigkeitsfelder noch ausüben kann, haben die Sachverständigen G. und Q. ausdrücklich bestätigt, so dass ernste Zweifel an ihrer Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlt es - wie hier - an den genannten Zweifeln zur Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bedurfte es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung - entgegen der wiederholt vorgetragenen Auffassung der Klägerin - nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn.29; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Eine eingehende Auseinandersetzung mit der Art der (qualitativen) Leistungseinschränkungen ist in den Fällen eines noch ausreichenden positiven (Rest-)Leistungsvermögens in typischen Arbeitsfeldern wie z.B. dem Bedienen von Maschinen, dem Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken oder Zusammensetzen von Teilen nicht erforderlich (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32 m.w.N.; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 31, 36).

    Dass die Klägerin entsprechende Tätigkeitsfelder noch ausüben kann, haben die Sachverständigen G. und Q. ausdrücklich bestätigt, so dass ernste Zweifel an ihrer Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlt es - wie hier - an den genannten Zweifeln zur Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bedurfte es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung - entgegen der wiederholt vorgetragenen Auffassung der Klägerin - nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn.29; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob die Klägerin eine konkrete Arbeitsstelle tatsächlich findet (vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 26).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Dass die Klägerin entsprechende Tätigkeitsfelder noch ausüben kann, haben die Sachverständigen G. und Q. ausdrücklich bestätigt, so dass ernste Zweifel an ihrer Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlt es - wie hier - an den genannten Zweifeln zur Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bedurfte es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung - entgegen der wiederholt vorgetragenen Auffassung der Klägerin - nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn.29; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2022 - L 8 R 945/12

    Kein Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 43 SGB VI müssen im Vollbeweis, d.h. mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, feststehen (vgl. z.B. Senatsurt. v. 04.05.2022 - L 8 R 945/12 ZVW - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Zum einen ist es gerade Aufgabe und Pflicht der Sachverständigen, im Sinne einer umfassenden medizinischen Beurteilung (auch) alle aktenkundigen (Vor-)Befunde zu würdigen (vgl. z.B. Senatsurt. v. 04.05.2022 - L 8 R 945/12 ZVW - juris Rn. 41; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 118 Rn. 11e).

  • BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Das Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen gleichwohl zu prüfen, wäre einer Beweiserhebung "ins Blaue hinein" gleichgekommen, zu der das Gericht weder nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. BSG Beschl. v. 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B - juris Rn. 11 m.w.N.) noch aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - juris Rn. 19; BSG Beschl. v. 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B - juris Rn. 21).
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Soweit im Gutachten von V. und C. noch weitergehende Diagnosen vermerkt sind, kann die Klägerin schon deshalb hieraus kein für sie günstigeres Ergebnis ableiten, weil bei der rentenrechtlichen Prüfung einer Erwerbsminderung nicht die Diagnosen, sondern die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen im Vordergrund stehen (vgl. LSG NRW Urt. v. 19.08.2022 - L 21 R 741/20 - juris Rn. 32; BSG Beschl. v. 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH - juris Rn. 15).
  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Das Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen gleichwohl zu prüfen, wäre einer Beweiserhebung "ins Blaue hinein" gleichgekommen, zu der das Gericht weder nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. BSG Beschl. v. 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B - juris Rn. 11 m.w.N.) noch aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - juris Rn. 19; BSG Beschl. v. 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B - juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
  • BSG, 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Das Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen gleichwohl zu prüfen, wäre einer Beweiserhebung "ins Blaue hinein" gleichgekommen, zu der das Gericht weder nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. BSG Beschl. v. 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B - juris Rn. 11 m.w.N.) noch aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - juris Rn. 19; BSG Beschl. v. 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B - juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - L 21 R 741/20

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Fehlen einer

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - L 8 R 13/22
    Sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 43 SGB VI müssen im Vollbeweis, d.h. mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, feststehen (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 04.05.2022 - L 8 R 945/12 ZVW - juris Rn. 35 m.w.N.).

    So bezieht sich die Frage des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit in erster Linie auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, während die Erwerbsfähigkeit alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes in Bezug nimmt (vgl. Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 40; Freudenberg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl. 2023, § 43 Rn. 25).

    Arbeitsplätze, auf denen ungelernte körperlich leichte Tätigkeiten zu erbringen sind, sind auch heute nicht generell "unüblich" (vgl. ausführlich BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 26 f.; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22; Beschl. v. 24.05.2023 - L 8 R 446/22 - juris Rn. 31).

    Bei der Beurteilung der Mobilität einer Person sind auch alle ihr zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (vgl. BSG Urt. v. 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R - juris Rn. 21 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 41).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 42).
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